27. December 2018

Neue Betriebsvereinbarung bei TGW

- TGW unterstützt ehrenamtliches Engagement seiner Mitarbeiter
- Einsatzzeiten gelten mit der neuen Betriebsvereinbarung seit November 2018 als Arbeitszeit
- auch Schulungen an der Landesfeuerwehrschule werden im Ausmaß von bis zu drei Tagen pro Jahr als Arbeitszeit vergütet

Einsatzzeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr werden als Arbeitszeit angerechnet

  

Die Freiwilligen Feuerwehren leisten bei Brandeinsätzen, in der Personenrettung nach Unfällen und bei Naturkatastrophen einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft. TGW stellt Mitarbeiter mit einer neuen, gemeinsam mit dem Betriebsrat erarbeiteten Betriebsvereinbarung für solche Einsätze frei. Damit werden Einsatzzeiten als Dienstzeiten angerechnet. Der Intralogistik-Spezialist schafft so eine wesentliche Besserstellung im Vergleich zum Kollektivvertrag.

  

Bei TGW steht der Mensch im Mittelpunkt – das manifestiert sich nicht zuletzt in den gemeinsamen Werten, für die der oberösterreichische Intralogistik-Spezialist steht. „Viele unserer Mitarbeiter engagieren sich ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr und leisten damit einen großartigen Beitrag für die Gemeinschaft. Dieses Engagement unterstützt TGW, indem Einsatzzeiten mit der neuen Betriebsvereinbarung als Arbeitszeit vergütet werden“, bestätigt Harald Schröpf, CEO der TGW Logistics Group.

Mit der neuen Betriebsvereinbarung müssen sich Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bei einer Alarmierung nicht wie bisher unbezahlten Urlaub nehmen. „So möchten wir als Unternehmen unseren Teil beitragen, ehrenamtliches Engagement zu fördern und optimale Rahmenbedingungen dafür zu schaffen“, betont Harald Schröpf.

    

Freistellung auch für Schulungen

Die Betriebsvereinbarung umfasst jedoch nicht nur Einsatzzeiten, sondern darüber hinaus auch die Weiterbildung. Mitarbeiter, die seit mindestens einem Jahr bei TGW beschäftigt sind, werden pro Jahr bis zu drei Tage für Schulungen und Kurse an der Landesfeuerwehrschule freigestellt. „Weiterbildung spielt bei TGW eine zentrale Rolle – und sie ist auch für die Freiwilligen Feuerwehren unverzichtbar“, bestätigt CEO Harald Schröpf. Der oberösterreichische Landes-Feuerwehrkommandant Wolfgang Kronsteiner unterstreicht: „Die Betriebsvereinbarung bei TGW ist einzigartig und beispielhaft, weil sie auch für Schulungen gilt. Rund 10 Prozent der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren sind eigentliche Einsatzzeiten. Mehr als das Dreifache investieren die Kameradinnen und Kameraden aber in Aus- und Weiterbildung, Trainings und Übungen, um optimal vorbereitet zu sein.“

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